19. August 2008

Erschöpfter Testkandidat: Teddybär Benoit hat die Sicherheitsprüfung bestanden.
Ist Kinderspielzeug nun sicher oder nicht? Laut Gesetz gehört es neben Lebensmitteln zu den bestüberwachten Produkten überhaupt. Stimmt das? Wir wollten wissen, wie solch eine Sicherheitsprüfung abläuft, und waren live dabei.
Morgens halb zehn in Nürnberg. Bär Benoit weiß noch nicht, was ihn heute erwartet, und grinst vor sich hin. Das Lachen wird ihm noch vergehen. Der 41 Zentimeter große Nicotoy Plüschteddy aus dem Hause Simba Dickie ist Testkandidat bei einer Sicherheitsprüfung für Spielzeug. Da muss er durch, um in Europa auf den Spielzeugmarkt zu dürfen.
Was Benoit gleich widerfahren wird, regelt die EU-Richtlinie 88/378/EWG. Danach darf von Spielzeug keine Gesundheits- oder Verletzungsgefahr ausgehen. Technische Einzelheiten, die zu kontrollieren sind, schreibt die EN71-Normenreihe vor: physikalische und mechanische Merkmale, Entflammbarkeit, chemische sowie elektrische Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität. Fünf Tests sind es bei Teddybären, bei ferngesteuerten Elektroautos sogar bis zu zehn.
Gleich wird’s heiss
Es geht los mit der Entflammbarkeitsprüfung. Der Teddy wird auf einen Ständer gespannt, so dass sein Popo in Höhe einer Art Bunsenbrenner hängt. Der Abstand beträgt exakt 20 Millimeter und wird per Schablone gemessen. Dann fährt das Gerät automatisch vor, schickt drei Sekunden lang eine Flamme zehn Millimeter tief ins Bärenfell. Mit der Stoppuhr misst Simone Trümper, Diplom- Ingenieurin für Bekleidungstechnologie, wie viel Plüsch in drei Sekunden abfackelt. Das ergibt die „Flammenausbreitungsgeschwindigkeit“. Jedes Plüschtier brennt irgendwann. Hier geht es darum, „dass der Bär, sollte er Feuer fangen, nicht schlagartig in Flammen aufgeht, sich ein Kind also noch retten kann“, erklärt die Prüferin. Benoit besteht den Test, sein Po glimmt nur kurz vor sich hin.
Hoffentlich hält das Auge
Er könnte aufatmen, doch für die Zugprüfung muss er richtig tapfer sein. Prüfung auf Verschluckbarkeit ist zunächst simpel. Kleinteile werden in einen Zylinder gesteckt, der dem Rachenraum eines Kleinkindes entspricht. Was darin verschwindet, braucht den Produkthinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahren“. Besitzt ein Plüschtier verschluckbare Kleinteile wie Knopfaugen, müssen diese daher bombenfest sitzen.
Jetzt wird Benoit mit dem Unterleib in die Zugmaschine gequetscht. Prüfingenieur Heiko Kampf greift ein Auge, schraubt es in eine Klammer und hakt diese oben im Gerät ein. Computergesteuert wird der Bär auseinandergezogen. Mit einer Last von 90 Newton, das sind etwa neun Kilo. „Zehn Sekunden lang muss das Auge halten“, erklärt der Experte. Zehn Sekunden können lang sein. Heiko Kampf guckt emotionslos zu. „Spielzeug zu testen macht schon mehr Spaß als Matratzen oder Gummistiefel“, sagt er. Das Auge hält und bedeutet somit keine Gefahr für Kinder.
In Europa soll Spielzeug sicher sein
Die strengen Sicherheitsanforderungen sollen verhindern, dass bei „bestimmungsgemäßer“ oder vorherzusehender Verwendung unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit gefährdet wird, heißt es im Amtsdeutsch. Die Hersteller müssen also auch eventuellen Missbrauch berücksichtigen.
40.000 Spielzeugprüfungen und Zertifizierungen übernimmt die LGA Qualitest GmbH Nürnberg pro Jahr, ein Tochterunternehmen des TÜV Rheinland in Köln. Dieser ist mit über 100.000 Tests jährlich einer der weltweit führenden Spielzeugprüfer, in Europa der größte. Auf Herstellerwunsch umfasst die Spielzeugprüfung die gesamte Produktions- und Lieferantenkette mit Blick auf nachhaltige Ressourcenverwendung, Arbeitsbedingungen und Sozialstandards. Der TÜV Rheinland beschäftigt an 360 Standorten in 62 Ländern rund um den Globus etwa 12.500 Mitarbeiter.
Das CE-Zeichen ist Pflicht
Als äußeres Merkmal muss jedes Spielzeug das CE-Kennzeichen tragen. Damit versichert der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder Importeur, dass das Produkt in vollem Umfang den Europäischen Normen entspricht oder eine Baumusterprüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde. Außerdem ist die Angabe seines Namens und seiner Anschrift obligatorisch. Darüber hinaus gibt es das GS-Gütesiegel („Geprüfte Sicherheit“), bei Spielzeug wegen der Kurzlebigkeit vieler Produktreihen eher unüblich. Es bedeutet eine Art Dauervertrag. Nach bestandenem Test wird das Produkt beim TÜV aufbewahrt. Die Prüfer kontrollieren die Fertigungsstätte. Sie machen jährliche Testkäufe, um sicherzugehen, dass die einmal bescheinigte Qualität auch konstant bleibt. Sollte das Spielzeug im Ladenregal nicht identisch mit dem „Rückstellmuster“ sein, wird der Hersteller informiert und muss reagieren.
„Seit den Rückrufaktionen des vergangenen Jahres steigt die Nachfrage nach unabhängigen Prüfungen ständig“, so Rainer Weiskirchen, Diplom-Betriebswirt und Unternehmenssprecher der LGA Nürnberg. Vor allem die Zahl der chemischen Prüfungen habe zugenommen. Die deutschen Hersteller wollen sichergehen, dass innerhalb der Lieferantenkette keine Schadstoffe wie Schädlingsbekämpfungsmittel ins Spiel kommen.
Plüschtier in völliger Auflösung
Die chemischen Prüfungen (nach EN 71 Teil 3) auf Migration von Schwermetallen und Speichelechtheit sind der Härtetest. Benoit wird in ein großes Labor gebracht. Eine freundliche junge Dame nimmt ihn auf den Arm. Ehe er sich wehren kann, schneidet sie ihm kaltblütig das linke Ohr ab. Chemielaborantin Bianca Holzmann braucht ein Gramm Fell für die chemische Analyse. Das Ohr wird mit Magensäuresimulanz gemischt und überNacht im Wärmeschrank bei 37 Grad gerüttelt. So, als hätte ein Kind das Ohr verschluckt und nun im Magen. Am nächsten Tag wird die Probe instrumentell analytisch untersucht. Man würde Formaldehyd oder andere Lösungsmittel finden, vor allem aber werden Schwermetalle wie Blei und Cadmium gesucht.
Benoits Fell ist völlig in Ordnung. Prüfung bestanden. Die hygienische und mikrobiologische Prüfung (Verkeimungsanfälligkeit und Resistenz gegenüber Bakterien und Pilzen) erfolgt in seiner Abwesenheit.
Könnte er brummen, sprechen oder Lieder singen, was manche seiner Kollegen heutzutage draufhaben, hätte er also Elektrochips oder Batterien im Bauch, müsste er noch die elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung (EMV nach Richtlinie 2004/108/EG und 73/23/EWG) absolvieren, die Störaussendung und Störfestigkeit misst, sowie die elektrische Sicherheitsprüfung nach EN 62115. Und wären seine Arme angeschraubt und nicht genäht, käme der Test des Drehmoments verschraubter Teile hinzu. Das bleibt ihm erspart. Benoit lächelt erschöpft.