04. Dezember 2008
Richter lieben das Bobby-Car

Entscheidung
Wie schön: Das Landgericht Wuppertal fällte ein kinderfreundliches Urteil. Spiellärm ist kein Grund für die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Mit diesem Urteil nahm die Zivilkammer in zweiter Instanz eine Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal zurück. Dort hatten die Richter im Januar einer Räumungsklage des Vermieters gegen ein Elternpaar stattgegeben. Ältere Nachbarn hatten sich immer wieder über Lärm beklagt, den der Sohn und seine Freunde beim Spielen mit ihren BIG Bobby-Cars auf dem Garagenvorplatz verursacht hatten. „Ein Garagenhof fordert Kinder geradezu heraus, mit Bobby-Cars dort zu spielen“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Wilden. Der Lärm habe schließlich nie die Nachtruhe der Anwohner gestört. Und außerdem müsse, wer in eine Wohnsiedlung ziehe, Kinderlärm hinnehmen. Das Urteil (AZ: 16 S 25/08) ist rechtskräftig.